Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Schmid Busreisen GmbH

Salzburger Strasse 88

5500 Bischofshofen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Schmid Busreisen GmbH und ihren Auftraggebern gelten ausschließliche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AB.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Schmid Busreisen, Ing. Rainer Schmid ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen

2. Angebot

2.1. Die Angebote von Schmid Busreisen GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises.

2.2. Sämtliche Aufträge, ob sie Schmid Busreisen GmbH unmittelbar oder elektronisch oder in anderer Form erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie von Schmid Busreisen GmbH schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt werden .Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, binnen zwei Tagen nach Ausstellung des Bestätigungsschreiben schriftlich zu widersprechen, anderenfalls die in der Auftragsbestätigung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhaltenen Änderung als vom Auftraggeber genehmigt gelten.

3. Preisvereinbarung

3.1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die vertraglich festgehaltene Fahrtstrecke und der darin angegebenen Fahrtdauer. Sollte die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen –die vertraglich vereinbarte übersteigen – werden die entsprechenden Mehrkilometergesondert je nach Busgröße mit Kosten von € 1,00 – € 2,50 je km nachverrechnet.

3.2. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer kann Schmid Busreisen GmbH pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu € 60,00 verrechnen. Sollten durch das Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer es zu einem Überschreiten der Einsatzzeit des Lenkers kommen, sind damit in Zusammenhang stehende Kosten (insbesondere Transport und Kosten des Ersatzfahrers) ebenfalls vom Auftraggeber zutragen.

3.3. Park- und Mautgebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im schriftlichen Angebot angeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihm zu verantworten sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate vor dem Vertragsabschluss liegt. Vom Veranstalter nicht zu verantwortende Gründe sind insbesondere die Änderung von Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Maut, Zoll oder ähnliche Gebühren, sowie das die jeweilige Reiseveranstaltung betreffende Wechselkursrisiko.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Des Weiteren steht Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid eine Mahngebühr in Höhe von € 20,00 zu.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1. Schmid Busreisen GmbH haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrtüchtigen Busse, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Schmid Busreisen GmbH trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.

4.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust des Minderungs- oder Schadenersatzanspruches binnen 14Tagen schriftlich bei Schmid Busreisen GmbH einzubringen.

4.3. Schmid Busreisen GmbH haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei sich bei der Abfahrt oder bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der von Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Ebenso übernimmt Schmid Busreisen GmbH keine Haftung von Ansprüchen von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen.

4.4. Schmid Busreisen GmbH übernimmt auch keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

4.5. Die von Schmid Busreisen GmbH verwendeten Fahrzeuge dürfen nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die sie zugelassen sind.

4.6. Verletzt Schmid Busreisen GmbH die ihm aus dem Vertragsverhältnisobliegenden Pflichten, so ist er dem Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Lastfallen.

4.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

4.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Schmid Busreisen GmbH zurückzuführen ist.

4.9. Sollte Schmid Busreisen GmbH durch höhere Gewalt an einer vereinbarten Leistung gehindert werden, so kann der Auftraggeber daraus keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

4.10. Sofern Schmid Busreisen GmbH die Leistung unter zu Hilfenahme Dritterer bringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, kann Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber hat sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten zu halten.

4.11 Schmid Busreisen GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte, insbesondere durch Fahrgäste, verursacht werden. Zeigen Fahrgäste ein grobungebührliches Verhalten, welches ungeachtet einer Mahnung die Reise stört, so ist Schmid Busreisen GmbH von der Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall ist der Kunde Schmid Busreisen GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

4.12. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oderbeschädigt hat, hat der Auftraggeber für Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten sowie einen damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten aufzukommen.

5. Reisegepäck

5.1. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhaltgegen Verlust und/oder Beschädigung geschützt ist.

5.2. Gefährliche, sperrige oder sonstigen ungewöhnlichen Gepäcksstücke sowie Tiere können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

5.3. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mit genommen werden. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäcksstücke in das Fahrzeug verladen werden.

5.4. Schmid Busreisen GmbH haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Auslade naus dem Autobus verloren gehen oder wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen werden.

5.5. Schmid Busreisen GmbH haftet für den Schaden von übernommenen Gepäcksstücken nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu € 50,00 pro Gepäcksstück.

5.6. Eine Haftung von Schmid Busreisen GmbH für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld und Wertgegenstände im Reisegepäck besteht nicht.

5.7. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Schmid Busreisen GmbH übernimmt jedoch keine Haftung im Falle von Verletzungen und unsachgemäß verstautem Handgepäck. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Handgepäcks ist ausgeschlossen.

5.8. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt Schmid Busreisen GmbH keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/oder Entladen entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung (Bus Bahn Auto-Komplett Schutz) bei der Europäischen Reiseversicherung. Diese ersetzt bei Beschädigung oder Abhanden kommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte bis zu € 3500,- (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl).

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Schmid Busreisen GmbH die entstandenen Kosten, mindestens jedoch € 20,00 Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen.

6.2. Bei Rücktritt vom Vertrag, ohne dass sich wesentliche Bestandteile des Vertrages geändert hätten, steht Schmid Busreisen GmbH eine Stornogebühr zu. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

6.3. Schmid Busreisen GmbH verrechnet bei Vertragsrücktritt• bis 30 Tage vor dem Reiseantritt 10 %• 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %• ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %• ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 %• ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85 %• bei Nichterscheinen 100 % des sich aus dem Auftrag ergebenden Preises. Stornierungen einer Tagesfahrt sind bis einschließlich 3 Werktage vor Abreise gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 9,- pro Person möglich. Eintrittskarten für Sport- und Musikveranstaltungen sind allerdings vom kostenlosen Storno ausgenommen (100% Storno).

6.4. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot von vornherein bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dies dem Kunden innerhalb der im Angebot angegebenen oder nachstehenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:• Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs Tagen,• bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen,• bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Eine Haftung für ein Mitverschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters ist ausgeschlossen.

7. Anzuwendendes Recht /Gerichtsstand

7.1. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

9. Sitzplatzvergabe Die Sitzplätze werden bei Mehrtagesreisen in der Reihenfolge der Reisebuchung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichender Sitzordnung eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits vergebenen Sitzplatznummern zu ändern. Bei Tagesfahrten gilt freie Sitzplatzwahl.

10. Kleingruppen. Wir bemühen uns, bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl (25 Personen) die Reise durchzuführen. Wir behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinere Busse einzusetzen, die weder über Bordküche noch Bord-WC verfügen.

11. Sport- und Eventreisen: Verlegung von Veranstaltungen abweichend vom offiziellen Spielplan können Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden (z.B. termin- oder witterungsbedingt).Bestätigte Arrangements behalten auch bei Terminverlegung Ihre Gültigkeit. Mit der Absage bzw. Verlegung behält das bestätigte Arrangement zum neuen Termin seine Gültigkeit. Eine kostenfreie Stornierung infolgedessen ist nicht möglich.

12. Beförderungs-Ausschluss. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere sowie Personen die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder ähnlichem den anderen Fahrgästen bzw. dem/der Lenker (In/Innen)vorhersehbar lästigfallen würden.

13. Gesetzliche Lenkpausen. Dem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit zu gewähren.

14. Reinigungs- und Instandsetzungskosten. Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.

15. Schlussbestimmungen.

15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, wie auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis