© 2022 Schmid Busreisen, Inh. Ing. Schmid Rainer, Salzburger Strasse 88, 5500 Bischofshofen
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ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ing. Rainer Schmid
Schmid Busreisen
Salzburger Strasse 88
5500 Bischofshofen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte
zwischen Schmid Busreisen Ing Rainer Schmid und ihrenAuftraggebern gelten ausschließliche diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in derFolge „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigeFassung der AB.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann,wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen
wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sindungültig, es sei
denn, diese werden von Schmid Busreisen, Ing. Rainer Schmid ausdrücklichschriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oderwerden sollten, berührt dies
die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und derunter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame ist durcheine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und
wirtschaftlichem Zweck nach amnächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebot
2.1. Die Angebote von Schmid
Busreisen Ing. Rainer Schmid gelten als freibleibend undunverbindlich hinsichtlich aller angegebenen
Daten einschließlich des Preises.
2.2. Sämtliche Aufträge, ob sie Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
unmittelbar oder elektronischoder in anderer Form erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn
sie vonSchmid Busreisen Ing. Rainer Schmid schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt
werden.Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist derAuftraggeber
verpflichtet, binnen zwei Tagen nach Ausstellung desBestätigungsschreiben schriftlich zu widersprechen,
anderenfalls die in derAuftragsbestätigung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhaltenen Änderung
alsvom Auftraggeber genehmigt gelten.
3. Preisvereinbarung
3.1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die vertraglich
festgehalteneFahrtstrecke und der darin angegebenen Fahrtdauer. Sollte die tatsächlich
gefahreneStrecke – aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers oder der Fahrgäste liegen,bzw. wenn
es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen –die vertraglich vereinbarte
übersteigen - werden die entsprechenden Mehrkilometergesondert je nach Busgröße mit Kosten von €
1,00 - € 2,50 je km nachverrechnet.
3.2. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer kann
Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu € 60,00 verrechnen.
Sollten durch dasÜberschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer es zu einem Überschreiten
derEinsatzzeit des Lenkers kommen, sind damit in Zusammenhang stehende Kosten(insbesondere
Transport und Kosten des Ersatzfahrers) ebenfalls vom Auftraggeber zutragen.
3.3. Park- und Mautgebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im schriftlichen Angebotangeführt sind, werden nach
tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Veranstalter behältsich vor, den mit der Buchung bestätigten
Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihm zuverantworten sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr
als zwei Monate vor demVertragsabschluss liegt. Vom Veranstalter nicht zu verantwortende Gründe
sindinsbesondere die Änderung von Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen,wie Maut, Zoll
oder ähnliche Gebühren, sowie das die jeweilige Reiseveranstaltungbetreffende Wechselkursrisiko.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % über demjeweiligen Basiszinssatz als
vereinbart. Des Weiteren steht Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmideine Mahngebühr in Höhe von €
20,00 zu.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlichbestellten fahrtüchtigen Busse,
soweit nicht Umstände vorliegen, welche vonSchmid Busreisen Ing. Rainer Schmid trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht
abzuwendenwaren.
4.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Auftraggebers
sindbei sonstigem Verlust des Minderungs- oder Schadenersatzanspruches binnen 14Tagen schriftlich
bei Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid einzubringen.
4.3. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet
nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich beisich bei der Abfahrt oder bei Zwischenaufenthalten nicht
rechtzeitig zu der von Fahreroder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Ebenso
übernimmtSchmid Busreisen Ing. Rainer Schmid keine Haftung von Ansprüchen von Fahrgästen,
welchezurückgelassen werden, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültigerReisepass, Visa,
etc.) nicht bei sich führen.
4.4. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid übernimmt auch keine Haftung für
verspätetesEintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
4.5. Die von Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid verwendeten Fahrzeuge dürfen nur mit derAnzahl von
Fahrgästen besetzt werden, für die sie zugelassen sind.
4.6. Verletzt Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die ihm aus dem Vertragsverhältnisobliegenden Pflichten, so ist er dem
Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenenSchadens nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Lastfallen.
4.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechsMonaten ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von dreiJahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
4.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf einVerschulden von Schmid Busreisen Ing. Rainer
Schmid zurückzuführen ist.
4.9. Sollte Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid durch höhere Gewalt an einer
vereinbartenLeistung gehindert werden, so kann der Auftraggeber daraus keinen Anspruch
aufSchadenersatz geltend machen.
4.10. Sofern Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die Leistung unter
zu Hilfenahme Drittererbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder
Haftungsansprüchegegenüber diesem Dritten entstehen, kann Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
diese Ansprüchean den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber hat sich in diesem Fall vorrangig
andiesen Dritten zu halten.
4.11 Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet nicht für Schäden, welche
durch Dritte,insbesondere durch Fahrgäste, verursacht werden. Zeigen Fahrgäste ein grobungebührliches
Verhalten, welches ungeachtet einer Mahnung die Reise stört, so istSchmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
von der Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall ist derKunde Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
4.12. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oderbeschädigt hat, hat der Auftraggeber für Reinigungs- bzw.
Instandsetzungskosten sowieeinen damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten
aufzukommen.
5. Reisegepäck
5.1. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass
der Inhaltgegen Verlust und/oder Beschädigung geschützt ist.
5.2. Gefährliche, sperrige oder sonstigen
ungewöhnlichen Gepäcksstücke sowie Tierekönnen von der Mitnahme ausgeschlossen werden.
5.3. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommenwerden. Der Reisende
hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäcksstücke in dasFahrzeug verladen werden.
5.4. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladenaus dem Autobus
verloren gehen oder wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobusbleiben oder vergessen werden.
5.5. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid haftet für den Schaden von übernommenenGepäcksstücken
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe desnachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch
bis zu € 50,00 pro Gepäcksstück.
5.6. Eine Haftung von Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid für mangelhaft verpacktes,beschädigtes oder unverschlossen
abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld undWertgegenstände im Reisegepäck besteht nicht.
5.7. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereichdes eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden
unterbringen kann,kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Schmid Busreisen Ing.
Rainer Schmidübernimmt jedoch keine Haftung im Falle von Verletzungen und unsachgemäßverstautem
Handgepäck. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl und Beschädigung desHandgepäcks ist
ausgeschlossen.
5.8. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt Schmid
Busreisen Ing. Rainer Schmid keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während
desTransports oder beim Be- und/oder Entladen entstehen. Wir empfehlen den Abschlusseiner
Reiseversicherung (BusBahnAuto-KomplettSchutz) bei der EuropäischenReiseversicherung. Diese
ersetzt bei Beschädigung oder Abhandenkommen vonReisegepäck inkl. Sportgeräte bis zu € 3500,- (z.B.
während des Transports oder bei Diebstahl).
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Beim Rücktritt vom Vertrag durch
den Auftraggeber hat dieser an Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid die entstandenen Kosten,
mindestens jedoch € 20,00Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen.
6.2. Bei Rücktritt vom Vertrag, ohne dass sich wesentliche Bestandteile des Vertragesgeändert hätten,
steht Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid
eine Stornogebühr zu. DieStornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und
richtet sichbezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
6.3. Schmid Busreisen Ing. Rainer Schmid verrechnet bei Vertragsrücktritt
• bis 30 Tage vor dem Reiseantritt 10 %
• 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 %• ab
dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85 %
• bei Nichterscheinen 100 % des sich aus dem Auftrag
ergebenden Preises.Stornierungen einer Tagesfahrt sind bis einschließlich 3 Werktage vor Abreise
gegeneine Bearbeitungsgebühr von € 9,- pro Person möglich.Eintrittskarten für Sport- und
Musikveranstaltungen sind allerdings vom kostenlosenStorno ausgenommen (100% Storno).
6.4. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot vonvornherein bestimmte
Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dies dem Kunden
innerhalb der im Angebot angegebenen oder nachstehenden Fristen schriftlich mitgeteiltwurde:
• Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
• bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen,
• bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei TagesfahrtenEine Haftung für ein
Mitverschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahlbei leichter Fahrlässigkeit des
Veranstalters ist ausgeschlossen.
7. Anzuwendendes Recht /Gerichtsstand
7.1. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen
Privatrechts anwendbar.
9. SitzplatzvergabeDie Sitzplätze werden bei Mehrtagesreisen in der Reihenfolge
der Reisebuchungvergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze
zumZeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichenderSitzordnung
eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits vergebenenSitzplatznummern zu ändern. Bei
Tagesfahrten gilt freie Sitzplatzwahl.
10. KleingruppenWir bemühen uns, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (25 Personen) dieReise durchzuführen.
Wir behalten uns aber das Recht vor, entsprechend kleinereBusse einzusetzen, die weder über Bordküche noch Bord-WC verfügen.
11. Sport- und Eventreisen:Verlegung von Veranstaltungen abweichend vom offiziellen Spielplan
könnenVeranstaltungen abgesagt oder verlegt werden (z.B. termin- oder witterungsbedingt).Bestätigte
Arrangements behalten auch bei Terminverlegung Ihre Gültigkeit. Mit der Absagebzw. Verlegung behält
das bestätigte Arrangement zum neuen Termin seine Gültigkeit. Einekostenfreie Stornierung
infolgedessen ist nicht möglich.
12. Beförderungs-AusschlussVon der Beförderung ausgeschlossen sind Tiere sowie Personen die an
eineranzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtemBenehmen
oder ähnlichem den anderen Fahrgästen bzw. dem/der Lenker (In/Innen)vorhersehbar lästigfallen
würden.
13. Gesetzliche LenkpausenDem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich
vorgeschriebenen Pausenzur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit zu
gewähren.
14. Reinigungs- und InstandsetzungskostenWenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen
Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oderbeschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw.
Instandsetzungskosten, sowie dendamit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit,
aufzukommen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag
gewissenhaft undwahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige
Änderungenwechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen des Vertrages und dieserAGB bedürfen der Schriftform, wie auch ein Abgehen von diesem
Formerfordernis.