© 2022 Schmid Busreisen, Inh. Ing. Schmid Rainer, Salzburger Strasse 88, 5500 Bischofshofen Impressum - Datenschutz - AGB

LENKZEIT:

die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert

täglich: max. 9 Stunden

Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich

wöchentlich: max. 56 Stunden

Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden

EINSATZZEIT:

die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im

Einsatz ist

täglich: max. 13 Stunden

Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit

LENKPAUSEN:

nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden

TÄGLICHE RUHEZEIT:

regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.

reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten

Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std. Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:

spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein)

in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)

ARBEITSZEITREGELUNG:

wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten

NACHTARBEIT:

Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.

Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr

Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten

Nachtarbeit.

0664 52 62 104

LENKZEIT:

die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert

täglich: max. 9 Stunden

Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich

wöchentlich: max. 56 Stunden

Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden

Wochen: max. 90 Stunden

EINSATZZEIT:

die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom

Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am

Betriebshof) im Einsatz ist

täglich: max. 13 Stunden

Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit

LENKPAUSEN:

nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2

kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden

TÄGLICHE RUHEZEIT:

regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.

reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3

mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten

Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std.

Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:

spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach

6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein)

in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei

regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)

ARBEITSZEITREGELUNG:

wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen

Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4

Monaten

NACHTARBEIT:

Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in

einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.

Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr

Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen

oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten

Nachtarbeit.

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